Ferienwohnung AGB

Allgemeine Mietbedingungen
der Ferienwohnung „Café Weinberg“

1. Vertragsschluss

Der Mietvertrag (Gastaufnahmevertrag) gilt als geschlossen, wenn die Anfrage zur Bereitstellung der Ferienwohnung vom Vermieter bestätigt und eine vorher vereinbarte Anzahlung auf das entsprechende Konto des Vermieters getätigt worden ist. Die Anfrage muss schriftlich (z. B. per E-Mail, Fax, Brief) erfolgen. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Vermieter in diesem Sinne sind die Personen Frau Yvonne Polenk und Herr Tobias Hahn, gemeinschaftlich oder einzeln. Bevollmächtigte Personen gelten ebenfalls als Vermieter.

2. Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z. B. für 1 Satz Bettwäsche, 1 Satz Handtücher, Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Die vereinbarte Anzahlung ist entsprechend dem Vertragsabschluss sofort fällig. Der zum vereinbarten Mietpreis fehlende Restbetrag ist bei Anreise fällig.

3. Kaution

Eine Kaution wird generell nicht erhoben. Der Vermieter ist aber berechtigt eine Kaution bis zur Höhe des Gesamtmietpreises zu verlangen. Diese wird nach Wohnungsübergabe an den Mieter zurückerstattet.

4. Mietdauer/Inventar

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15:00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sofern die Möglichkeit besteht sollte der Mieter dem Vermieter die etwaige Ankunftszeit mitteilen. Der Vermieter kann die Wohnung auch eher zur Verfügung stellen. Am Abreisetag muss der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10:00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Für während der Mietdauer entstandene Schäden oder Verluste in der Ferienwohnung wird der Mieter ohne Verschuldensnachweis haftbar gemacht.

5. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

  • Stornierung bis zum 50. Tag vor Beginn der Mietzeit: 30 %
  • Stornierung bis zum 30. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 %
  • danach und bei kompletten Nichterscheinen 80 %–100 %

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

6. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

7. Rücktritt wegen Unmöglichkeit

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

8. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. Etwaige Beschädigungen sind dem Vermieter umgebend anzuzeigen.

9. Haftung des Vermieters

Der Vermieter ist verpflichtet, bei wirksam zustande gekommenem Mietvertrag bei Nichtbereitstellung dem Mieter geleistete Zahlung zu erstatten. In Fällen höherer Gewalt haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter ist verpflichtet das Mietobjekt und die damit verbundenen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.

10. Tierhaltung

Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen sind nicht erlaubt.

11. Änderungen des Vertrages/Salvatorische Klausel

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen sind nur schriftlich gültig. Sollten einige Passagen des unrichtig oder unwirksam formuliert sein, soll im Streitfall eine dem Sinn nach geltende Auslegung erfolgen.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung.

Ausschließlicher Gerichtstand ist der Betriebsort Dresden.

 

In diesem Sinne sind alle Seiten sicher. Wir wünschen Ihnen einen wunderschönen Urlaub.

Adresse

Familie Hahn
Kaitzer Weinberg 12
01217 Dresden

Tel. +49/1 52/52 06 20 87

Fax +49 (3 51) 4 03 53 96

fewo@cafeweinberg.de

www.cafeweinberg.de/ferienwohnung

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